Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Hierzu zählen insbesondere Fahrerausbildung, Instruktorenausbildung, Fahrversuch, Fahrzeugpräsentationen, Fahrevents, Incentives, Rennstreckenveranstaltungen, ADAS-Serviceleistungen sowie sonstige Beratungs-, Schulungs- und Eventleistungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten unabhängig davon, ob Driving Concept (im Folgenden „Driving Concept“) die Leistungen als Veranstalter, Organisator, Dienstleister oder im Auftrag bzw. im Namen Dritter erbringt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort der jeweilige Veranstaltungs-, Leistungs- oder Einsatzort.
- Allgemeines
2.1 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner der Driving Concept ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der Driving Concept zuständig ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2.2 Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat.
2.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten anderen Klauseln zur Folge. Beide Vertragsparteien sehen vielmehr die von der Unwirksamkeit nicht berührten Klauseln als voll wirksam an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die gesetzlichen Vorschriften treten an die Stelle der unwirksamen Regelung.
2.4 Diese Bedingungen gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, Driving Concept stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsabschlüsse
3.1 Die Angebote der Driving Concept sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Die Buchung eines Trainings oder einer Veranstaltung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen.
3.3 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftrags- bzw. Buchungsvertrag durch Driving Concept zustande.
3.4 Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen bestehender Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), um wirksam zu sein.
3.5 Erfüllungsgehilfen der Driving Concept sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.6 Driving Concept behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen abzulehnen, sofern betriebliche, organisatorische, sicherheitsrelevante oder sonstige sachliche Gründe entgegenstehen.
- Leistungen
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder dem Buchungsvertrag.
4.2 Änderungen des Programms, des Ablaufs oder einzelner Leistungsbestandteile aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder wetterbedingten Gründen bleiben vorbehalten, soweit hierdurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
- Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Leistungen der Driving Concept werden gemäß vertraglicher Vereinbarung zu Pauschalpreisen oder nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeit und Aufwand. Für alle Berechnungsarten gelten folgende allgemeinen Bestimmungen:
5.2 Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen oder Mehraufwendungen, die auf Wunsch des Vertragspartners oder auf Umständen beruhen, die Driving Concept nicht zu vertreten hat, werden gesondert nach Zeit und Aufwand berechnet. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner hierüber rechtzeitig informiert wurde, soweit dies möglich ist.
5.3 Zahlungen des Vertragspartners an Erfüllungsgehilfen der Driving Concept haben gegenüber der Driving Concept keine schuldbefreienden Wirkungen. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.
5.4 Variable Kosten, deren Höhe erst bei Ende der Veranstaltung feststehen, werden fällig mit Rechnungszugang, der unmittelbar nach Veranstaltungsende erfolgen wird.
5.5 Sowohl die vereinbarten Preise als auch die variablen Kosten sind, ohne jeden Abzug frei an die von der Driving Concept vorgesehene Zahlstelle zu leisten. Insbesondere ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt.
5.6 Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt spätestens 31 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.7 Der Vertragspartner kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen oder bezüglich solcher Forderungen Zurückbehaltungsrechte geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.8 Werden der Driving Concept nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich beeinträchtigen, ist Driving Concept berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen. Darüber hinaus können offene Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang sofort fällig gestellt werden.
- Stornobedingungen
Stornierungen oder Rücktritte des Auftraggebers bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
6.1 Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornopauschalen auf Basis der vereinbarten Auftragssumme fällig:
- Nach Vertragsabschluss: 10 %
- Bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 15 %
- Zwischen dem 60. und 30. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- Zwischen dem 30. und 16. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
- Innerhalb der letzten 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Driving Concept kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.2 Fremdleistungen und Fremdkosten (z. B. Catering, Technik, Location, Druckmaterialien, Hotel- oder Veranstaltungsbuchungen), die durch Driving Concept im Auftrag des Auftraggebers beauftragt wurden und nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind vom Auftraggeber in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
6.3 Für Veranstaltungen, Fahrzeugpräsentationen, Fahrevents sowie vergleichbare Leistungen ist Driving Concept berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen, soweit gegenüber Dritten Vorleistungen erbracht oder verbindliche Buchungen vorgenommen werden müssen.
6.4 Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach den zu erwartenden Fremd- und Projektkosten und wird individuell vereinbart.
6.5 Geleistete Vorauszahlungen werden mit den tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet. Soweit die Vorauszahlungen die nachweislich entstandenen Kosten übersteigen, wird der Differenzbetrag erstattet.
6.6 Weitergehende gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Ansprüche der Driving Concept bleiben unberührt.
- Absage, Verschiebung durch die Driving Concept
7.1 Driving Concept ist berechtigt, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen oder Sicherheitsgründen abzusagen, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzubrechen. Als Sicherheitsgründe gelten insbesondere extreme Wetterbedingungen wie Schnee, Eis, Starkregen, Sturm, Nebel oder vergleichbare Witterungseinflüsse, die eine sichere Durchführung von Fahrerausbildungen, Instruktorenausbildungen, Fahrversuchen oder vergleichbaren Veranstaltungen beeinträchtigen oder unmöglich machen.
7.2 Die Entscheidung über die sichere Durchführbarkeit der Veranstaltung sowie die Beurteilung der damit verbundenen Risiken obliegt ausschließlich der Veranstaltungsleitung von Driving Concept.
7.3 Im Falle einer Terminverschiebung wird den Teilnehmern/ Auftraggebern ein Ersatztermin angeboten. Kann der Ersatztermin vom Teilnehmer/Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, kann dieser vom Kaufvertrag zurücktreten. Sollten bereits Kosten wie unter Punkt 6.2 entstanden sein, können diese Kosten an den Auftraggeber weiterberechnet werden.
7.4 Im Falle einer berechtigten Absage, Verschiebung, Unterbrechung oder eines Abbruchs gemäß den vorstehenden Bestimmungen bestehen gegen Driving Concept keine Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.
- Kündigung aufgrund höherer Gewalt
8.1 Driving Concept ist ferner berechtigt, Veranstaltungen bei Vorliegen höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis.
8.2 Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terroranschläge, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Stromausfälle, Streckensperrungen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Driving Concept.
- Foto-, Film- und Medienaufnahmen
9.1 Während Veranstaltungen können Foto-, Film-, Ton- und Drohnenaufnahmen erstellt werden.
9.2 Driving Concept ist berechtigt, diese Aufnahmen für Website, Social Media, Pressearbeit, Referenzprojekte, Unternehmenspräsentationen, Printmedien sowie Werbe- und Marketingzwecke zu verwenden.
9.3 Teilnehmer können einer Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
9.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, werden gesonderte Einwilligungen eingeholt.
- Haftung
10.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer einen gesonderten Haftungsausschluss zu unterzeichnen. Hierzu zählen insbesondere folgende Vereinbarungen.
Die Driving Concept bzw. ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften für Schadensersatzansprüche des Vertragspartners bzw. der Teilnehmer aus positiver Forderungsverletzung, c.i.c. und unerlaubter Handlung wie folgt:
- Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Sachschäden ist auf den Betrag der Deckungssumme der Veranstalterhaftpflichtversicherung der Driving Concept begrenzt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht so weit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypische vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
10.2 In Fällen, in denen der Vertragspartner nicht identisch mit dem Teilnehmer der Veranstaltung ist, stellt der Vertragspartner die Driving Concept bzw. ihre Erfüllungsgehilfen – soweit gesetzlich zulässig – frei von jeder Haftung der Teilnehmer.
- Versicherung
11.1 Für Veranstaltungen der Driving Concept wurde eine Veranstalterhaftpflicht und eine Teilnehmerunfallversicherung abgeschlossen. Bei Auslandsveranstaltungen muss jeder Teilnehmer im Besitz einer gültigen privaten Auslandskrankenversicherung sein. Je nach Veranstaltungsvariante ist der Abschluss einer optionalen Vollkaskoversicherung möglich. Sind bereits Vollkaskoversicherungen vorhanden, sollte der Auftraggeber sich vorab informieren, ob diese auch für die konkrete Veranstaltung eintritt.
11.2 Die Teilnahme an Rennstreckenveranstaltungen, Fahrten auf Ovalbahnen oder Handlingkursen dürfen nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten dienen.
Für Veranstaltungen mit „freiem Fahren“ wird dringend der Abschluss einer Unfallversicherung angeraten, die dieses Risiko miteinschließt.
11.3 Für alle Überlandfahrten sowie Fahrten auf öffentlichen Straßen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) uneingeschränkt. Diese sind von allen Teilnehmenden jederzeit einzuhalten.
- Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
- Datenschutz
Unsere Richtlinien zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.